Steckt ein Unternehmen in einer Krise gilt viele Fragen zu beantworten und Probleme zu lösen. Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Situationen mit unserem Know-How.
Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, hat der Insolvenzverwalter die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des insolventen Unternehmers bzw. der insolventen Gesellschaft zu erfüllen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung dieser Pflichten unter Beachtung der steuer- und handelsrechtlichen Sondervorschriften in der Insolvenz.
Hat der Insolvenzverwalter der Freigabe des insolventen Betriebes zugestimmt, ist der Betriebsinhaber für die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten wieder selbst verantwortlich.
Wir stehen Ihnen zur Seite:
- Aufstellung von Handels- und Steuerbilanz für die Zeiträume vor der Insolvenz sowie ab Insolvenzeröffnung
- Erstellung der Umsatz- und Ertragsteuererklärungen für die Zeiträume vor der Insolvenz sowie ab Insolvenzeröffnung
- Erstellung von Teilsteuererklärungen
- Erstellung der Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchhaltung des freigegebenen Betriebes
- Erstellung der Handels- und Steuerbilanz des freigegebenen Betriebes
- Erstellung der Umsatz- und Ertragsteuererklärungen des freigegebenen Betriebes